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   AG Köln, 27.09.2004 - 113 C 708/03   

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AG Köln, 27.09.2004 - 113 C 708/03 (https://dejure.org/2004,72980)
AG Köln, Entscheidung vom 27.09.2004 - 113 C 708/03 (https://dejure.org/2004,72980)
AG Köln, Entscheidung vom 27. September 2004 - 113 C 708/03 (https://dejure.org/2004,72980)
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  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96

    Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig

    Auszug aus AG Köln, 27.09.2004 - 113 C 708/03
    Ein solches Spiel ist nach ständiger Rechtsprechung sittenwidrig (BGH NJW 97, 2314; OLG Zelle NJW 96, 2660) Die gegenteilige Auffassung der Beklagten-Vertreterin ist in keiner Weise nachvollziehbar; mit Hilfe eines simplen Taschenrechners läßt sich ohne weiteres überprüfen, daß geht man davon aus, die Beklagte ist nicht selbst Initiatorin dieses Spieles gewesen, sondern hat sich selbst irgendwann einmal in der Zahlposition befunden-sich zu dem Zeitpunkt, als die Klägerin eingestiegen ist, schon 256 Personen sich in der Zahlposition befunden haben müssen, um die Klägerin und ihre Mit-Opfer in die Empfangsposition zu bringen.

    Solange daher die Klägerin - wie vorliegend unstreitig - noch nicht selbst Mitgleider für denSchenkkreis geworben hat, kann ihr ein Verstoß gegen die guten Sitten nicht zur Last gelegt werden (vergleiche BGH NJW 1997, 2314 f).

  • OLG Celle, 20.03.1996 - 13 U 146/95

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Teilnahme an einem nach dem

    Auszug aus AG Köln, 27.09.2004 - 113 C 708/03
    Ein solches Spiel ist nach ständiger Rechtsprechung sittenwidrig (BGH NJW 97, 2314; OLG Zelle NJW 96, 2660) Die gegenteilige Auffassung der Beklagten-Vertreterin ist in keiner Weise nachvollziehbar; mit Hilfe eines simplen Taschenrechners läßt sich ohne weiteres überprüfen, daß geht man davon aus, die Beklagte ist nicht selbst Initiatorin dieses Spieles gewesen, sondern hat sich selbst irgendwann einmal in der Zahlposition befunden-sich zu dem Zeitpunkt, als die Klägerin eingestiegen ist, schon 256 Personen sich in der Zahlposition befunden haben müssen, um die Klägerin und ihre Mit-Opfer in die Empfangsposition zu bringen.

    Dabei ist dem Vorsatz gleichgestellt, wenn der Leistende insoweit leichtfertig handelte, als er sich der Erkenntnis der Sittenwidrigkeit verschließt (vgl. BGH NJW 1983, 1420; 1989, 3217; OLG Zelle NJW 96, 2660).

  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 90/81

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages - Umfang der Bereicherung bei Nichtigkeit

    Auszug aus AG Köln, 27.09.2004 - 113 C 708/03
    Dabei ist dem Vorsatz gleichgestellt, wenn der Leistende insoweit leichtfertig handelte, als er sich der Erkenntnis der Sittenwidrigkeit verschließt (vgl. BGH NJW 1983, 1420; 1989, 3217; OLG Zelle NJW 96, 2660).
  • BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66

    Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung

    Auszug aus AG Köln, 27.09.2004 - 113 C 708/03
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Anwendung der vorgenommenen Vorschrift voraus, daß dem Leistenden der Verstoß gegen die guten Sitten bewußt gewesen ist und daß er ihn trotzdem gewolllt hat, (vgl. BGHZ 50, 90, 92).
  • BGH, 15.06.1989 - III ZR 9/88

    Vorhergehende Bestellung bei verbotener Überrumpelung; Rechtsfolgen der

    Auszug aus AG Köln, 27.09.2004 - 113 C 708/03
    Dabei ist dem Vorsatz gleichgestellt, wenn der Leistende insoweit leichtfertig handelte, als er sich der Erkenntnis der Sittenwidrigkeit verschließt (vgl. BGH NJW 1983, 1420; 1989, 3217; OLG Zelle NJW 96, 2660).
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